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Ausbildung B196


Was sind die Voraussetzungen für die B196-Bescheinigung?
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. So legt es § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.

Muss ich für die B196-Erweiterung eine Fahrschule besuchen?
Ja. Anlage 7b Nummer 1 FeV schreibt vor, dass Sie eine Fahrschule für die B196-Erweiterung besuchen und dort mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolvieren müssen. Eine erneute Fahrprüfung ist aber nicht notwendig.

Wird der B196-Führerschein im Ausland anerkannt?
Nein, die 196 stellt eine nationale Schlüsselzahl dar, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Möchten Sie im Ausland ein entsprechendes Fahrzeug führen, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. Je nach Land können hier aber auch andere Bedingungen gelten.
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