Ab sofort 2G-Regel auch in Fahrschulen
Nicole Fehlings • 25. November 2021
Ab sofort auch 2G-Regel in den Fahrschulen in NRW

Ab sofort dürfen in den Fahrschulen in NRW nach der neuen Coronaverordnung des Landes, nur noch Fahrschüler ausgebildet werden, die entweder Geimpft oder Genesen sind!
Diese Regelung gilt für die Fahrstunden und für den Theoretischen Unterricht.
Der Nachweis über den Impfstatus bzw. der Nachweis über die Genesung müssen immer mitgeführt werden und werden von uns vor Unterricht/Fahrstunden Beginn kontrolliert.